
Deine Daten.Kurz erklärt.
Was wir erfassen.Und was nicht.
Ohne dein Kennzeichen wüssten wir nicht, dass du da warst
Was der Scanner sieht.Und was er ausblendet.

Häufig gefragt.
Alles, was du wissen willst. Ohne Umwege erklärt.
Alle FAQs →Verstößt die Videoüberwachung nicht gegen den Datenschutz?
Bei der von uns eingesetzten Technologie handelt es sich nicht um eine Videoüberwachung, sondern lediglich um eine videobasierte Kennzeichenerkennung. Erfasst werden ausschließlich Standbilder des ein- bzw. ausfahrenden Kfz-Kennzeichens. Verarbeitet und gespeichert werden diese nach geltendem Datenschutzrecht.
Was passiert mit meinen Halterdaten, wenn ich die ausstehende Zahlung beglichen habe?
Sobald du die Zahlungsaufforderung beglichen hast, werden deine Daten an die automatisierte Löschroutine übergeben.
Bitte beachte: Aus buchhalterischen Gründen sind wir verpflichtet, Transaktionsbelege im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu speichern. Etwaige Beweismittel verwahren wir bis zum Ablauf unserer rechtlichen Rechenschaftspflichten.
Ist es rechtens, dass von meinem Fahrzeug Fotos gemacht werden?
Ja. Wir verarbeiten die Aufnahmen deines Kennzeichens auf Grundlage der DSGVO: zur Erfüllung des Parkvertrags (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und aufgrund unseres berechtigten Interesses an der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung der Parkfläche (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Die Aufnahmen dienen ausschließlich dazu, die Parkdauer zu ermitteln und das Parkentgelt abzurechnen. Auf die Kennzeichenerfassung weisen wir mit Schildern an den Zufahrten hin. Die vollständigen Datenschutzhinweise findest du vor Ort und in unserer Datenschutzerklärung.
Könnt ihr belegen, dass ich an diesem Tag auf der Parkfläche war?
Unser Parkraummanagement basiert auf der digitalen Erfassung des amtlichen Kennzeichens bei der Ein- und Ausfahrt.