AGB Business Parking

‍Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Mobility Hub Parkservice Austria GmbH für die Nutzung des Business-Parking-Portals und die Inanspruchnahme von Business-Parking-Parkleistungen

Stand: 25.08.2026

Die Mobility Hub Parkservice Austria GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Maximilian Schlereth, Krottenseestraße 45, 4810 Gmunden, Tel.: +43 72 011 69 48, info@mh-parkservice.at, nachfolgend „Betreiberin“ genannt, erbringt Parkraummanagement-Leistungen für Parkplätze oder Parkhäuser (nachfolgend jeweils „Parkfläche“) mittels einer Lösung für schrankenfreies digitales Parkraummanagement, basierend auf einer automatisierten Kennzeichenerkennung bei Ein- und Ausfahrt aus der Parkfläche.

Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung ausschliesslich für die Nutzung des unter business.mh-parkservice.com erreichbaren Business-Parking-Portals (nachfolgend: „Business-Parking-Portal“) der Betreiberin sowie für den Vertrieb bzw. die Abrechnung von Parkleistungen über das Business-Parking-Portal.

Die Betreiberin empfiehlt, diese AGB sowie die weiteren Rechts- und Vertragstexte zur Dokumentation des jeweiligen Geschäftsvorfalls eigenständig auszudrucken oder abzuspeichern.

Eine umfassende Speicherung der Vertragstexte zum jeweiligen Geschäftsvorfall findet durch die Betreiberin nicht statt.

1. Geltungsbereich, Begriffsdefinitionen, Nutzerkonto und Kontaktmöglichkeiten:

1.1 Zur Nutzung des Business-Parking-Portals berechtigt und „Kunde“ im Sinne dieser AGB sind ausschliesslich Unternehmer nach § 1 UGB (insbesondere gewerbliche Mieter von an eine von der Betreiberin bewirtschaftete Parkfläche angrenzenden Geschäftsräumen), also jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit (ein Unternehmen) betreibt, auch wenn diese nicht auf Gewinn ausgerichtet ist.

1.2 Die vorliegenden AGB gelten (a) für die Nutzung des Business-Parking-Portals durch den Kunden bzw. durch den vom Kunden als zentrale Kontaktperson für das Business-Parking-Portal eingesetzten und mit ausreichender Entscheidungsbefugnis sowie für alle Fragen aus und im Zusammenhang mit dem Business-Parking-Portal vertretungsberechtigten und unbeschränkt geschäftsfähigen Administrator („Administrator“) und (b) für alle Verträge, die der Kunde mit der Betreiberin über die im Business-Parking-Portal bzw. in diesen AGB dargestellten Parkleistungen abschliesst. Als Parkleistungen im Sinne dieser AGB sind alle Produkte und Leistungen zu verstehen, die bei der Betreiberin über das Business-Parking-Portal gebucht werden können oder von der Betreiberin gemäss diesen AGB erbracht werden.

1.3 Einer Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart.

1.4 Gemäss der Beschreibung im Business-Parking-Portal ermöglicht die Betreiberin dem Kunden

  • i) die Verwaltung von fixen Stellplatzkontingenten: Der Kunde kann für von ihm bei der Betreiberin oder seinem Vermieter angemietete Stellplätze bzw. Stellplatzkontingente nutzungsberechtigte Kennzeichen zur automatischen Erkennung und Berechtigungsprüfung eingeben und verwalten. Die maximale Anzahl an einzugebenden Kennzeichen wird im Business-Parking-Portal vorgegeben.
  • ii) die Inanspruchnahme von weiteren Stellplätzen und Verwaltung von Übernutzungen: Gegen Zahlung einer Übernutzungsgebühr auf Basis des hierfür im Business-Parking-Portal zum jeweiligen Zeitpunkt hinterlegten gültigen Tarifs ist der Kunde berechtigt, von ihm als berechtigt hinterlegte Kennzeichen mehr Stellplätze auf der Parkfläche nutzen zu lassen, als vom Kunden angemietet wurden („Übernutzung“). Das auf der Parkfläche installierte Kennzeichenerfassungssystem erkennt automatisch, wenn eine Übernutzung stattfindet, und berechnet eine Übernutzungsgebühr gemäss Ziff. 6.2.
  • iii) den Bezug von Festpreistickets: Soweit im Business-Parking-Portal vorgesehen, kann der Kunde für die Parkfläche gemäss der Beschreibung im Business-Parking-Portal Festpreistickets für eine im Voraus festgelegte Parkdauer (z.B. Dauerparktickets (Wochen-, Monats- und Jahreskarten)) für die im Business-Parking-Portal genannte Parkfläche erwerben.

1.5 Die aktive Nutzung des Business-Parking-Portals erfordert eine Registrierung und die Erstellung eines Nutzerkontos im Business-Parking-Portal. Hierfür erhält der Kunde von seinem Vermieter oder der Betreiberin eine Einladungs-E-Mail. Für die Registrierung und Erstellung des Nutzerkontos muss der Administrator mindestens folgende Angaben für den Kunden machen: Firmenname, Name Administrator, E-Mail, Strasse und Hausnummer, Postleitzahl, Ort. Für die Registrierung und Erstellung des Nutzerkontos ist die Hinterlegung einer Zahlungsmethode obligatorisch.

1.6 Zur Bestätigung der Anmeldung erhält der Administrator einen Aktivierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, den er zum Abschluss seiner Registrierung für den Kunden betätigen muss (sogenanntes „Double-Opt-In-Verfahren“).

1.7 Alle Angaben des Kunden müssen wahrheitsgemäss erfolgen. Ändern sich bei der Registrierung anzugebende Daten, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich im jeweiligen Nutzerkonto über die Einstellungen im Business-Parking-Portal zu berichtigen. Der Kunde sorgt stets für eine ausreichende Deckung der von ihm hinterlegten Zahlungsmethode. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist die Betreiberin berechtigt, die ihr entstehenden Mehraufwendungen und Kosten (z.B. für eine Meldeauskunft, Rücklastschrift etc.) in Rechnung zu stellen.

1.8 Eine Kontaktaufnahme mit der Betreiberin kann per Post über die ladungsfähige Anschrift Mobility Hub Parkservice Austria GmbH, Krottenseestraße 45, 4810 Gmunden, sowie telefonisch unter +43 72 011 69 48 oder per E-Mail unter info@mh-parkservice.at erfolgen.

2. Freischaltung für die Abrechnung von Übernutzungen

2.1 Der Kunde muss bei Registrierung des Nutzerkontos in den Rechnungsdetails zwingend eine gültige Zahlungsmethode hinterlegen und verifizieren lassen. Mit Abschluss der Registrierung kann der Kunde maximal die im Business-Parking-Portal genannte Anzahl von berechtigten Kennzeichen eingeben. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung von Übernutzungen erfolgt anschliessend gemäss Ziff. 6 automatisch über das Nutzerkonto des Kunden und das gewählte Zahlungsmittel des Kunden.

2.2 Mit Abschluss der Registrierung autorisiert der Kunde die Betreiberin zur Abrechnung aller mit den von ihm angegebenen Kennzeichen durchgeführten Übernutzungen. Dem Kunden ist bewusst, dass bei Hinterlegung der Kennzeichen im Business-Parking-Portal alle Nutzungsvorgänge auf der Parkfläche, die mittels des Fahrzeugs mit dem von ihm angegebenen Kennzeichen durchgeführt werden und über die Anzahl der von ihm genutzten Stellplätze hinausgehen, über das von ihm hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet werden.

2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für von ihm hinterlegte Kennzeichen eine Bezahlung an einem gegebenenfalls auf der Parkfläche vorhandenen Parkautomaten nicht möglich ist.

3. Freischaltung für die Abrechnung von Nutzungen

3.1 Bei der Registrierung des Nutzerkontos muss der Kunde in den Rechnungsdetails zwingend eine gültige Zahlungsmethode hinterlegen und verifizieren lassen. Mit Abschluss der Registrierung kann der Kunde maximal die im Business-Parking-Portal genannte Anzahl an berechtigten Kennzeichen eingeben. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung der Parkraumnutzung erfolgt anschliessend gemäss Ziff. 6 automatisch über das Nutzerkonto des Kunden und das gewählte Zahlungsmittel.

3.2 Mit Abschluss der Registrierung autorisiert der Kunde die Betreiberin zur Abrechnung aller Parkvorgänge, die mit den von ihm angegebenen Kennzeichen durchgeführt werden. Dem Kunden ist bewusst, dass bei Hinterlegung der Kennzeichen im Business-Parking-Portal sämtliche Nutzungsvorgänge auf der Parkfläche, die mit dem Fahrzeug mit dem angegebenen Kennzeichen getätigt werden, über das hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet werden.

3.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für die von ihm hinterlegten Kennzeichen eine Bezahlung an einem allfällig auf der Parkfläche vorhandenen Parkautomaten nicht möglich ist.

4. Festpreistickets

4.1 Werden im Business-Parking-Portal von der Betreiberin Festpreistickets präsentiert, stellt dies kein rechtlich bindendes Angebot zum Vertragsabschluss dar, sondern eine Einladung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes (sog. invitatio ad offerendum).

4.2 Die rechtsverbindliche Abgabe des Kaufangebotes durch den Kunden erfolgt über das ausgewählte Festpreisticket und durch das Anklicken des Buttons «Zahlungspflichtig bestellen». An dieses Kaufangebot ist der Kunde vierzehn Tage ab Buchung gebunden. Die Betreiberin ist bis zur Annahme berechtigt, das Kaufangebot des Kunden abzulehnen.

4.3 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung durch die Betreiberin zustande. Unmittelbar nach Eingang der Buchung durch den Kunden sendet die Betreiberin eine Buchungsbestätigung (Zahlungsbeleg) an die vom Kunden im Business-Parking-Portal oder bei der Bezahlung hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung dient sowohl der Dokumentation der Buchung und der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten durch die Betreiberin gemäss §§ 9 f ECG als auch der Vertragsannahme durch die Betreiberin.

4.4 Sobald der Rechnungsbetrag bei der Betreiberin gutgeschrieben ist, erhält der Kunde nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigung per E-Mail an die im Business-Parking-Portal angegebene oder in den bei der Betreiberin gespeicherten Kundendaten hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein postalischer Versand der Festpreistickets ist nicht möglich.

4.5 Soweit im Business-Parking-Portal nicht anders angegeben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes auf der Parkfläche. Der Kunde erhält lediglich eine Berechtigung zur Nutzung der Parkfläche für die Dauer des Festpreistickets mit einem von ihm als berechtigt hinterlegten Kennzeichen.

5. Pflichten des Kunden:

5.1 Der Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB, auch durch den von ihm benannten Administrator, verantwortlich.

5.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die korrekte Angabe von Kennzeichen wesentlich für die ordnungsgemässe Berechtigungsprüfung und Abrechnung von Parkvorgängen ist. Der Kunde stellt die Betreiberin von allen Ansprüchen Dritter und etwaigen Schäden frei, die aufgrund einer falschen Eingabe eines Kennzeichens durch den Kunden entstehen. Der Kunde kann über das Business-Parking-Portal Kennzeichen selbstständig deaktivieren oder ändern. Während aktiver Parkvorgänge sind die hinterlegten Kennzeichen jedoch gesperrt.

5.3 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail im Rahmen einer automatisierten Buchungsabwicklung statt. Der Kunde muss daher bei Anlage des Nutzerkontos eine gültige E-Mail-Adresse angeben, unter welcher die von der Betreiberin versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere obliegt es dem Kunden sicherzustellen, dass der Empfang der von der Betreiberin versandten E-Mails nicht durch den Einsatz eines SPAM-Filters oder ähnlicher technischer Einrichtungen beeinträchtigt wird.

5.4 Der Kunde wird das Nutzerkonto sowie das Passwort oder andere Zugangsdaten, mit Ausnahme des Administrators und der von ihm benannten Benutzer, keinen Dritten überlassen, insbesondere nicht mit solchen teilen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Nutzung von kostenpflichtigen Leistungen unter Verwendung des Nutzerkontos ausschliesslich durch den Administrator und die autorisierten Benutzer erfolgt.

5.5 Der Kunde versichert, die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn Kenntnis oder Anlass zur Besorgnis besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis vom Passwort des Nutzerkontos erlangt hat oder ein Passwort bzw. das Nutzerkonto unautorisiert genutzt wird.

6. Preise, Zahlungsbedingungen und Rückerstattung:

6.1 Die im Business-Parking-Portal der Betreiberin angegebenen Preise verstehen sich brutto, also inklusive der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer.

6.2 Bei der Abrechnung von Übernutzungen richtet sich die für den jeweiligen Parkvorgang geschuldete Übernutzungsgebühr nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen, die dem Kunden über das Business-Parking-Portal kenntlich gemacht wurden. Die Übernutzungsgebühr wird mit Abschluss des jeweiligen Parkvorgangs erhoben und monatlich im Nachgang über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Abbuchung.

6.3 Fest vermietete Stellplätze werden dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt und über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Abbuchung.

7. Haftung:

7.1 Die Betreiberin ist in allen in Betracht kommenden Fällen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Schadenersatz verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin ausschliesslich für Personenschäden.

7.2 Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet die Betreiberin nicht.

7.3 In sonstigen Fällen haftet die Betreiberin – sofern in Ziff. 7.4 nicht anders geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 7.4 ausgeschlossen.

7.4 Die Haftung der Betreiberin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

8. Datenschutz

Hinweise zum Datenschutz kann der Kunde unter https://www.mh-parkservice.com/at/datenschutz/ einsehen.

9. Urheberrechte:

Die Betreiberin hält an Bildern, Filmen und Texten des Business-Parking-Portals urheberrechtlich geschützte Rechte oder verfügt über ein Nutzungsrecht an Bildern, Filmen und Texten Dritter. Eine Verwendung dieser Bilder, Filme und Texte durch Dritte bedarf daher stets einer Anfrage bei der Betreiberin.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache:

10.1 Der Vertrag nach Massgabe dieser AGB unterliegt ausschliesslich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.

10.2 Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und Verträgen nach Massgabe dieser AGB, einschliesslich der gültigen Vereinbarung, der Erfüllung sowie der vor- und nachvertraglichen Wirkungen, wird die ausschliessliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Gmunden vereinbart.

10.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was nach dem Sinn der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung von den Parteien beabsichtigt war.

11. Verhaltenskodex:

Die Betreiberin hat sich keinen Verhaltenskodizes im Sinne des § 9 Abs 2 ECG unterworfen.

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Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Mobility Hub Parkservice Austria GmbH für die Nutzung des Business-Parking-Portals und die Vermittlung von Business-Parkdienstleistungen

Version: 25. August 2026

Die Mobility Hub Parkservice Austria GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Maximilian Schlereth, Krottenseestrasse 45, 4810 Gmunden, Österreich, Tel.: +43 72 011 69 48, info@mh-parkservice.at, nachfolgend «Betreiberin» genannt, erbringt Parkraumbewirtschaftungsleistungen für Parkplätze und Parkhäuser (jeweils nachfolgend «Parkobjekt» genannt) mittels einer schrankenlosen digitalen Parkraumbewirtschaftungslösung auf Basis einer automatisierten Kennzeichenerkennung bei der Ein- und Ausfahrt in das Parkobjekt.

Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen («AGB») gelten in der jeweils gültigen Fassung ausschliesslich für die Nutzung des unter business.mh-parkservice.com abrufbaren Business-Parking-Portals der Betreiberin (nachfolgend: «Business-Parking-Portal») sowie für den Verkauf und die Abrechnung von Parkdienstleistungen über das Business-Parking-Portal.

Die Betreiberin empfiehlt, diese AGB sowie die weiteren rechtlichen und vertraglichen Texte, welche die jeweilige Transaktion dokumentieren, auszudrucken oder eigenständig zu speichern. Die Betreiberin speichert die Vertragstexte zur jeweiligen Transaktion nicht vollumfänglich.

1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Benutzerkonto und Kontaktmöglichkeiten

1.1 Zur Nutzung des Business Parking Portals sind ausschliesslich Unternehmer im Sinne von § 1 des österreichischen Unternehmensgesetzbuches („UGB“) berechtigt, die als „Kunde“ im Sinne dieser AGB gelten (insbesondere gewerbliche Mieter von Geschäftsräumlichkeiten, die an eine von der Betreiberin verwaltete Parkanlage angrenzen), d. h. jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die ein auf Dauer angelegtes Unternehmen zur selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betreibt, auch wenn diese nicht auf Gewinn gerichtet ist.

1.2 Diese AGB gelten (a) für die Nutzung des Business Parking Portals durch den Kunden oder durch den vom Kunden als zentralen Ansprechpartner für das Business Parking Portal benannten Administrator, der über ausreichende Entscheidungsbefugnis verfügt, den Kunden in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Business Parking Portal vertreten darf und voll geschäftsfähig ist (der „Administrator“), sowie (b) für alle Verträge, die der Kunde mit der Betreiberin über die im Business Parking Portal oder in diesen AGB dargestellten Parkdienstleistungen abschliesst. Parkdienstleistungen im Sinne dieser AGB sind alle Produkte und Dienstleistungen, die über das Business Parking Portal bei der Betreiberin gebucht werden können oder die von der Betreiberin gemäss diesen AGB erbracht werden.

1.3 Der Einbeziehung von eigenen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es wurde mit dem Kunden schriftlich etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

1.4 Gemäss der Beschreibung im Business Parking Portal ermöglicht die Betreiberin dem Kunden:

(i) die Verwaltung fester Parkplatzkontingente: Der Kunde kann berechtigte Kennzeichen zur automatischen Erkennung und Berechtigungsprüfung für die vom Kunden bei der Betreiberin oder beim Vermieter des Kunden angemieteten Parkplätze bzw. Parkplatzkontingente hinterlegen und verwalten. Die maximale Anzahl der hinterlegbaren Kennzeichen ist im Business Parking Portal angegeben.

(ii) die Nutzung zusätzlicher Parkplätze und die Verwaltung von Mehrnutzungen: Gegen Zahlung einer Mehrnutzungsgebühr auf Basis des jeweils im Business Parking Portal hinterlegten Tarifs ist der Kunde berechtigt, Fahrzeugen mit vom Kunden als berechtigt registrierten Kennzeichen die Belegung von mehr Parkplätzen in der Parkanlage zu gestatten, als der Kunde angemietet hat („Mehrnutzung“). Das in der Parkanlage installierte Kennzeichenerkennungssystem erkennt automatisch, wenn eine Mehrnutzung vorliegt, und berechnet eine Mehrnutzungsgebühr gemäss Ziffer 6.2.

(iii) den Erwerb von Festpreistickets: Soweit im Business Parking Portal vorgesehen, kann der Kunde für die im Business Parking Portal genannte Parkanlage Festpreistickets für eine vorab festgelegte Parkdauer (z. B. Dauerparktickets (Wochen-, Monats- und Jahreskarten)) gemäss der Beschreibung im Business Parking Portal erwerben.

1.5 Die aktive Nutzung des Business Parking Portals setzt die Registrierung und die Erstellung eines Benutzerkontos im Business Parking Portal voraus. Hierzu erhält der Kunde eine Einladungs-E-Mail von seinem Vermieter oder von der Betreiberin. Zur Registrierung und Erstellung des Benutzerkontos muss der Administrator im Namen des Kunden mindestens folgende Angaben machen: Firmenname, Name des Administrators, E-Mail-Adresse, Strasse und Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Die Registrierung und Erstellung des Benutzerkontos erfordern die Hinterlegung eines Zahlungsmittels.

1.6 Zur Bestätigung der Registrierung erhält der Administrator einen Aktivierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, der angeklickt werden muss, um die Registrierung im Namen des Kunden abzuschliessen (sogenanntes „Double-Opt-in-Verfahren“).

1.7 Alle vom Kunden gemachten Angaben müssen wahrheitsgemäss sein. Sollten sich die bei der Registrierung erforderlichen Daten ändern, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich im jeweiligen Benutzerkonto über die Einstellungen im Business Parking Portal zu korrigieren. Der Kunde hat jederzeit sicherzustellen, dass das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist die Betreiberin berechtigt, dem Kunden die dadurch entstandenen Mehraufwendungen und Kosten (z. B. für eine Meldeamtsanfrage, Rücklastschrift etc.) in Rechnung zu stellen.

1.8 Die Betreiberin ist postalisch unter der Zustellanschrift Mobility Hub Parkservice Austria GmbH, Krottenseestraße 45, 4810 Gmunden, Österreich, sowie telefonisch unter +43 72 011 69 48 oder per E-Mail unter info@mh-parkservice.at erreichbar.

2. Freischaltung für die Abrechnung von Mehrnutzungen

2.1 Bei der Registrierung des Benutzerkontos muss der Kunde ein gültiges Zahlungsmittel in den Abrechnungsdaten hinterlegen und verifizieren lassen. Nach Abschluss der Registrierung kann der Kunde bis zu der im Business Parking Portal angegebenen Anzahl an berechtigten Kennzeichen hinterlegen. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung von Mehrnutzungen erfolgt anschliessend automatisch über das Benutzerkonto des Kunden und das vom Kunden gewählte Zahlungsmittel gemäss Ziffer 6.

2.2 Mit Abschluss der Registrierung ermächtigt der Kunde die Betreiberin, alle Mehrnutzungen, die mit den vom Kunden hinterlegten Kennzeichen getätigt werden, abzurechnen. Dem Kunden ist bekannt, dass nach Hinterlegung der Kennzeichen im Business Parking Portal alle Nutzungsvorgänge in der Parkanlage, die mit einem Fahrzeug mit einem vom Kunden hinterlegten Kennzeichen getätigt werden und die Anzahl der vom Kunden genutzten Parkplätze überschreiten, über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet werden.

2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Bezahlung an eventuell vorhandenen Kassenautomaten in der Parkanlage für die vom Kunden hinterlegten Kennzeichen nicht möglich ist.

3. Freischaltung für die Abrechnung von Nutzungen

3.1 Bei der Registrierung des Benutzerkontos muss der Kunde ein gültiges Zahlungsmittel in den Abrechnungsdaten hinterlegen und verifizieren lassen. Nach Abschluss der Registrierung kann der Kunde bis zu der im Business Parking Portal angegebenen Anzahl an berechtigten Kennzeichen hinterlegen. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung der Parkplatznutzung erfolgt anschliessend automatisch über das Benutzerkonto des Kunden und das vom Kunden gewählte Zahlungsmittel gemäss Ziffer 6.

3.2 Mit Abschluss der Registrierung ermächtigt der Kunde die Betreiberin, alle Parkvorgänge, die mit den vom Kunden hinterlegten Kennzeichen getätigt werden, abzurechnen. Dem Kunden ist bekannt, dass nach Hinterlegung der Kennzeichen im Business Parking Portal alle Nutzungsvorgänge in der Parkanlage, die mit einem Fahrzeug mit einem vom Kunden hinterlegten Kennzeichen getätigt werden, über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet werden.

3.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Bezahlung an allfälligen Kassenautomaten auf dem Parkareal für die vom Kunden hinterlegten Kontrollschilder nicht möglich ist.

4. Pauschaltickets

4.1 Die Darstellung von Pauschaltickets durch den Betreiber im Business Parking Portal stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben (sogenannte invitatio ad offerendum / Aufforderung zur Angebotsstellung).

4.2 Der Kunde gibt ein rechtlich bindendes Kaufangebot ab, indem er das Pauschalticket auswählt und auf die Schaltfläche «Zahlungspflichtig bestellen» klickt. Der Kunde ist für die Dauer von vierzehn Tagen ab Absendung der Buchung an dieses Kaufangebot gebunden. Der Betreiber ist berechtigt, das Kaufangebot des Kunden jederzeit vor Annahme abzulehnen.

4.3 Der Vertrag kommt erst mit Erhalt der Annahmeerklärung des Betreibers durch den Kunden zustande. Unmittelbar nach Eingang der Buchung beim Kunden sendet der Betreiber eine Buchungsbestätigung (Zahlungsbeleg) an die vom Kunden hierfür im Business Parking Portal oder bei der Zahlung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung dient sowohl der Dokumentation der Buchung als auch der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Betreibers gemäss Art. 9 ff. des österreichischen E-Commerce-Gesetzes (ECG) und stellt zugleich die Annahme des Vertrags durch den Betreiber dar.

4.4 Sobald der Rechnungsbetrag beim Betreiber gutgeschrieben wurde, erhält der Kunde nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigung per E-Mail an die vom Kunden im Business Parking Portal angegebene oder bereits in den Kundendaten beim Betreiber hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein Postversand von Pauschaltickets ist nicht möglich.

4.5 Sofern im Business Parking Portal nicht anders angegeben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Parkplatzes auf dem Parkareal. Der Kunde erhält lediglich eine Berechtigung zur Nutzung des Parkareals für die Dauer des Pauschaltickets mit einem vom Kunden als berechtigt registrierten Kontrollschild.

5. Pflichten des Kunden

5.1 Der Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB verantwortlich, einschliesslich der Einhaltung durch den vom Kunden ernannten Administrator.

5.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die korrekte Eingabe der Kontrollschilder für die ordnungsgemässe Überprüfung der Berechtigung und die korrekte Abrechnung der Parkvorgänge unerlässlich ist. Der Kunde stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Schäden frei, die aus der fehlerhaften Eingabe eines Kontrollschildes durch den Kunden entstehen. Der Kunde kann Kontrollschilder über das Business Parking Portal selbstständig deaktivieren oder ändern. Während aktiver Parkvorgänge sind die vom Kunden hinterlegten Kontrollschilder jedoch gesperrt.

5.3 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail im Rahmen eines automatisierten Buchungsprozesses. Der Kunde muss daher bei der Erstellung des Benutzerkontos eine gültige E-Mail-Adresse angeben, unter der die vom Betreiber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere liegt es in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass der Empfang der vom Betreiber versandten E-Mails nicht durch einen Spam-Filter oder ähnliche technische Massnahmen beeinträchtigt wird.

5.4 Der Kunde darf das Benutzerkonto, das Passwort oder sonstige Zugangsdaten keinen Dritten zugänglich machen und insbesondere nicht an Dritte weitergeben, mit Ausnahme des Administrators und der vom Administrator benannten Nutzer. Der Kunde stellt sicher, dass kostenpflichtige Dienste über das Benutzerkonto ausschliesslich durch den Administrator und die berechtigten Nutzer in Anspruch genommen werden.

5.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt oder Grund zu der Annahme hat, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis vom Passwort des Benutzerkontos erlangt hat oder ein Passwort bzw. das Benutzerkonto unbefugt genutzt wird.

6. Preise, Zahlungsbedingungen und Rückerstattungen

6.1 Die im Business Parking Portal des Betreibers angegebenen Preise sind Bruttopreise, d. h. inklusive der gesetzlichen österreichischen Mehrwertsteuer.

6.2 Für die Abrechnung von Mehrnutzungen wird die für den jeweiligen Parkvorgang geschuldete Mehrnutzungsgebühr gemäss den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen ermittelt, wie sie dem Kunden über das Business Parking Portal bekannt gegeben wurden. Die Mehrnutzungsgebühr wird nach Abschluss des jeweiligen Parkvorgangs in Rechnung gestellt und monatlich im Nachhinein über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Der Kunde stimmt diesem Einzug hiermit zu.

6.3 Dauerparkplätze werden dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt und über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Der Kunde stimmt diesem Einzug hiermit zu.

7. Haftung

7.1 In allen in Betracht kommenden Fällen ist der Betreiber nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zum Schadenersatz verpflichtet. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Betreiber ausschliesslich für Personenschäden.

7.2 Der Betreiber haftet nicht für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, nicht eingetretene Ersparnisse, Folgeschäden und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung.

7.3 In allen anderen Fällen haftet der Betreiber – sofern in Ziffer 7.4 nichts anderes bestimmt ist – nur für die Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), wobei diese Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens begrenzt ist. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. In allen übrigen Fällen ist die Haftung unter Vorbehalt der Regelung in Ziffer 7.4 ausgeschlossen.

7.4 Die Haftung des Betreibers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem österreichischen Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

8. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz stehen dem Kunden unter https://www.mh-parkservice.com/at/datenschutz/ zur Verfügung.

9. Urheberrecht

Der Betreiber besitzt urheberrechtlich geschützte Rechte an den Bildern, Filmen und Texten des Business-Parkportals oder hält ein Nutzungsrecht an Bildern, Filmen und Texten Dritter. Jede Verwendung dieser Bilder, Filme und Texte durch Dritte bedarf daher immer einer vorherigen Anfrage beim Betreiber.

10. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache

10.1 Der durch diese AGB geregelte Vertrag unterliegt ausschliesslich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.

10.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den gemäss diesen AGB abgeschlossenen Verträgen, einschliesslich Streitigkeiten über deren gültiges Zustandekommen, deren Erfüllung sowie deren vor- und nachvertragliche Wirkungen, wird die ausschliessliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Gmunden vereinbart.

10.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung dem Zweck nach beabsichtigt haben.

11. Verhaltenskodex

Der Betreiber hat sich keinen Verhaltenskodizes im Sinne von § 9 Abs 2 ECG unterworfen.

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