AGB Business Parking
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Mobility Hub Parkservice GmbH für die Nutzung des Business-Parking-Portals und die Inanspruchnahme von Business-Parking-Parkleistungen
Stand: 01.07.2026
Die Mobility Hub Parkservice GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Volker Brockmeyer, Nördliche Münchner Straße 27a, 82031 Grünwald, Tel.: +49 (0) 89 2778299 51, info@mh-parkservice.de, nachfolgend „Betreiberin“ genannt, erbringt Parkraummanagement-Leistungen für Parkplätze oder Parkhäuser (nachfolgend jeweils „Parkfläche“) mittels einer Lösung für schrankenfreies digitales Parkraummanagement, basierend auf einer automatisierten Kennzeichenerkennung bei Ein- und Ausfahrt aus der Parkfläche.
Die folgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen („AGB“) gelten in ihrer jeweils aktuellen Fassung ausschliesslich für die Nutzung des unter business.mh-parkservice.com erreichbaren Business-Parking-Portals (nachfolgend: „Business-Parking-Portal“) der Betreiberin sowie für den Vertrieb bzw. die Abrechnung von Parkleistungen über das Business-Parking-Portal.
Die Betreiberin empfiehlt, diese AGB sowie die weiteren Rechts- und Vertragstexte zur Dokumentation des jeweiligen Geschäftsvorgangs eigenständig auszudrucken oder abzuspeichern.
Eine umfassende Speicherung der Vertragstexte zum jeweiligen Geschäftsvorgang erfolgt durch die Betreiberin nicht.
1. Geltungsbereich, Begriffsdefinitionen, Nutzerkonto und Kontaktmöglichkeiten:
1.1 Zur Nutzung des Business-Parking-Portals berechtigt und „Kunde“ im Sinne dieser AGB sind ausschliesslich Unternehmen im Sinne von Art. 183 OR (insbesondere gewerbliche Mieter von Geschäftsräumen, die an eine von der Betreiberin bewirtschaftete Parkfläche angrenzen), also jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Die vorliegenden AGB gelten (a) für die Nutzung des Business-Parking-Portals durch den Kunden bzw. durch den vom Kunden als zentrale Kontaktperson für das Business-Parking-Portal eingesetzten Administrator („Administrator“), der über ausreichende Entscheidungsbefugnis verfügt und für alle Fragen aus und im Zusammenhang mit dem Business-Parking-Portal vertretungsberechtigt sowie unbeschränkt geschäftsfähig ist, und (b) für alle Verträge, die der Kunde mit der Betreiberin über die im Business-Parking-Portal bzw. in diesen AGB dargestellten Parkleistungen abschliesst. Als Parkleistungen im Sinne dieser AGB gelten alle Produkte und Leistungen, die bei der Betreiberin über das Business-Parking-Portal gebucht werden können oder von der Betreiberin gemäss diesen AGB erbracht werden.
1.3 Der Einbeziehung eigener Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es wurde ausdrücklich und schriftlich etwas anderes mit dem Kunden vereinbart.
1.4 Gemäss der Beschreibung im Business-Parking-Portal ermöglicht die Betreiberin dem Kunden
- i) die Verwaltung von fixen Stellplatzkontingenten: Der Kunde kann für von ihm bei der Betreiberin oder seinem Vermieter gemietete Stellplätze bzw. Stellplatzkontingente nutzungsberechtigte Kennzeichen zur automatischen Erkennung und Berechtigungsprüfung eingeben und verwalten. Die maximale Anzahl an einzugebenden Kennzeichen wird im Business-Parking-Portal vorgegeben.
- ii) die Inanspruchnahme von weiteren Stellplätzen und Verwaltung von Übernutzungen: Gegen Zahlung einer Übernutzungsgebühr auf Basis des hierfür im Business-Parking-Portal zum jeweiligen Zeitpunkt hinterlegten gültigen Tarifs ist der Kunde berechtigt, für von ihm als berechtigt hinterlegte Kennzeichen mehr Stellplätze auf der Parkfläche nutzen zu lassen, als vom Kunden gemietet wurden („Übernutzung“). Das auf der Parkfläche installierte Kennzeichenerfassungssystem erkennt automatisch, wenn eine Übernutzung stattfindet, und berechnet eine Übernutzungsgebühr gemäss Ziff. 5.2.
- iii) den Bezug von Festpreistickets: Soweit im Business-Parking-Portal vorgesehen, kann der Kunde für die Parkfläche gemäss der Beschreibung im Business-Parking-Portal Festpreistickets für eine im Voraus festgelegte Parkdauer (z.B. Dauerparktickets (Wochen-, Monats- und Jahreskarten)) für die im Business-Parking-Portal genannte Parkfläche erwerben.
1.5 Die aktive Nutzung des Business-Parking-Portals erfordert eine Registrierung und die Erstellung eines Nutzerkontos im Business-Parking-Portal. Hierfür erhält der Kunde von seinem Vermieter oder MHP eine Einladungs-E-Mail. Für die Registrierung und Erstellung des Nutzerkontos muss der Administrator mindestens folgende Angaben für den Kunden machen: Firmenname, Name Administrator, E-Mail, Strasse und Hausnummer, Postleitzahl, Stadt. Für die Registrierung und Erstellung des Nutzerkontos ist die Hinterlegung einer Zahlungsmethode obligatorisch.
1.6 Zur Bestätigung der Anmeldung erhält der Administrator einen Aktivierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, den er zum Abschluss seiner Registrierung für den Kunden bestätigen muss (sogenanntes „Double-Opt-In-Verfahren“).
1.7 Alle Angaben des Kunden müssen wahrheitsgemäss erfolgen. Ändern sich bei der Registrierung anzugebende Daten, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich im jeweiligen Nutzerkonto über die Einstellungen im Business-Parking-Portal zu berichtigen. Der Kunde sorgt stets für eine ausreichende Deckung der von ihm hinterlegten Zahlungsmethode. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht nach, ist die Betreiberin berechtigt, die ihr entstehenden Mehraufwendungen und Kosten (z.B. für eine Meldeauskunft, Rücklastschrift etc.) in Rechnung zu stellen.
1.8 Eine Kontaktaufnahme mit der Betreiberin kann per Post über die ladungsfähige Anschrift Mobility Hub Parkservice GmbH, Nördliche Münchner Straße 27a, 82031 Grünwald, Tel.: +49 (0) 89 2778299 51, info@mh-parkservice.de erfolgen.
2. Freischaltung für die Abrechnung von Übernutzungen
2.1 Der Kunde muss bei Registrierung des Nutzerkontos in den Rechnungsdetails zwingend eine gültige Zahlungsmethode hinterlegen und verifizieren lassen. Mit Abschluss der Registrierung kann der Kunde maximal die im Business-Parking-Portal genannte Anzahl von berechtigten Kennzeichen eingeben. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung von Übernutzungen erfolgt anschliessend gemäss Ziff. 5 automatisch über das Nutzerkonto des Kunden und das gewählte Zahlungsmittel des Kunden.
2.2 Mit Abschluss der Registrierung autorisiert der Kunde die Betreiberin zur Abrechnung aller mit den von ihm angegebenen Kennzeichen durchgeführten Übernutzungen. Dem Kunden ist bewusst, dass bei Hinterlegung der Kennzeichen im Business-Parking-Portal alle Nutzungsvorgänge auf der Parkfläche, die mittels des Fahrzeugs mit dem von ihm angegebenen Kennzeichen durchgeführt werden und über die Anzahl der von ihm gemieteten Stellplätze hinausgehen, über das von ihm hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet werden.
2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für von ihm hinterlegte Kennzeichen eine Bezahlung an einem eventuell auf der Parkfläche vorhandenen Parkautomaten nicht möglich ist.
Freischaltung für die Abrechnung von Nutzungen
3.1 Der Kunde muss bei der Registrierung des Nutzerkontos in den Rechnungsdetails zwingend eine gültige Zahlungsmethode hinterlegen und verifizieren lassen. Mit Abschluss der Registrierung kann der Kunde maximal die im Business-Parking-Portal genannte Anzahl von berechtigten Kennzeichen eingeben. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung der Parkraumnutzung erfolgt anschliessend gemäss Ziff. 5 automatisch über das Nutzerkonto des Kunden und das gewählte Zahlungsmittel.
3.2 Mit Abschluss der Registrierung autorisiert der Kunde die Betreiberin zur Abrechnung aller Parkvorgänge, die mit den von ihm angegebenen Kennzeichen durchgeführt werden. Dem Kunden ist bewusst, dass bei Hinterlegung der Kennzeichen im Business-Parking-Portal alle Nutzungsvorgänge auf der Parkfläche, die mit dem Fahrzeug mit dem von ihm angegebenen Kennzeichen durchgeführt werden, über das hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet werden.
3.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass für von ihm hinterlegte Kennzeichen eine Bezahlung an einem eventuell auf der Parkfläche vorhandenen Parkautomaten nicht möglich ist.
4. Festpreistickets
4.1 Werden im Business-Parking-Portal von der Betreiberin Festpreistickets angeboten, stellt dies kein rechtlich bindendes Angebot zum Vertragsabschluss dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden zur Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebotes (sog. invitatio ad offerendum).
4.2 Die rechtsverbindliche Abgabe des Kaufangebotes durch den Kunden erfolgt über das ausgewählte Festpreisticket und durch das Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“. An dieses Kaufangebot ist der Kunde vierzehn Tage ab Buchung gebunden. Die Betreiberin ist bis zur Annahme berechtigt, das Kaufangebot des Kunden abzulehnen.
4.3 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung durch die Betreiberin zustande. Unmittelbar nach Eingang der Buchung durch den Kunden sendet die Betreiberin eine Buchungsbestätigung (Zahlungsbeleg) an die vom Kunden im Business-Parking-Portal oder bei der Bezahlung hinterlegte E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung dient sowohl der Dokumentation der Buchung und der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten durch die Betreiberin, als auch der Vertragsannahme durch die Betreiberin.
4.4 Sobald der Rechnungsbetrag bei der Betreiberin gutgeschrieben ist, erhält der Kunde nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigung per E-Mail an die im Business-Parking-Portal angegebene oder in den Kundendaten hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein postalischer Versand der Festpreistickets ist nicht möglich.
4.5 Soweit im Business-Parking-Portal nicht abweichend angegeben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Stellplatzes auf der Parkfläche. Der Kunde erhält lediglich eine Berechtigung zur Nutzung der Parkfläche für die Dauer des Festpreistickets mit einem von ihm als berechtigt hinterlegten Kennzeichen.
Pflichten des Kunden:
5.1 Der Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB, auch durch den von ihm benannten Administrator, verantwortlich.
5.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die korrekte Angabe von Kennzeichen wesentlich für die ordnungsgemässe Berechtigungsprüfung und Abrechnung von Parkvorgängen ist. Der Kunde stellt die Betreiberin von allen Ansprüchen Dritter und etwaigen Schäden frei, die aufgrund einer falschen Eingabe eines Kennzeichens durch den Kunden entstehen. Der Kunde kann über das Business-Parking-Portal Kennzeichen selbstständig deaktivieren oder ändern. Während aktiver Parkvorgänge sind die hinterlegten Kennzeichen jedoch gesperrt.
5.3 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme finden in der Regel per E-Mail im Rahmen einer automatisierten Buchungsabwicklung statt. Der Kunde hat daher bei Anlage des Nutzerkontos eine gültige E-Mail-Adresse anzugeben, unter welcher die von der Betreiberin versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere obliegt es dem Kunden dafür zu sorgen, dass der Empfang der von der Betreiberin versandten E-Mails nicht durch den Einsatz eines SPAM-Filters oder ähnlicher technischer Einrichtungen beeinträchtigt wird.
5.4 Der Kunde wird das Nutzerkonto sowie das Passwort oder andere Zugangsdaten, mit Ausnahme des Administrators und der von ihm benannten Benutzer, keinen Dritten überlassen, insbesondere nicht mit solchen teilen. Der Kunde hat dafür zu sorgen, dass die Nutzung von kostenpflichtigen Leistungen unter Verwendung des Nutzerkontos ausschliesslich durch den Administrator und die autorisierten Benutzer erfolgt.
5.5 Der Kunde versichert, die Betreiberin unverzüglich zu informieren, wenn Kenntnis oder Anlass zur Besorgnis besteht, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis vom Passwort des Nutzerkontos erlangt hat oder ein Passwort bzw. das Nutzerkonto unautorisiert genutzt wird.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Rückerstattung:
6.1 Die angegebenen Preise im Business-Parking-Portal der Betreiberin verstehen sich brutto, also inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.2 Bei der Abrechnung von Übernutzungen richtet sich die für den jeweiligen Parkvorgang geschuldete Übernutzungsgebühr nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen, die dem Kunden über das Business-Parking-Portal kenntlich gemacht wurden. Die Übernutzungsgebühr wird mit Abschluss des jeweiligen Parkvorgangs erhoben und monatlich im Nachgang über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis mit der Abbuchung.
6.3 Fest vermietete Parkplätze werden dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt und über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Der Kunde erklärt sich mit der Abbuchung einverstanden.
Haftung:
7.1 Die Betreiberin haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und ausservertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit gemäss den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
7.2 In anderen Fällen haftet die Betreiberin – sofern in Ziff. 6.3 nicht anders geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. In allen übrigen Fällen ist die Haftung vorbehaltlich der Regelung in Ziff. 6.3 ausgeschlossen.
7.3 Die Haftung der Betreiberin für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
8. Datenschutz
Hinweise zum Datenschutz kann der Kunde unter https://www.mh-parkservice.com/datenschutz/ einsehen.
9. Urheberrechte:
Die Betreiberin hält an Bildern, Filmen und Texten des Business-Parking-Portals urheberrechtlich geschützte Rechte oder verfügt über ein Nutzungsrecht an Bildern, Filmen und Texten Dritter. Eine Verwendung dieser Bilder, Filme und Texte durch Dritte bedarf daher stets einer Anfrage bei der Betreiberin.
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache:
10.1 Der Vertrag gemäss diesen AGB unterliegt ausschliesslich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch.
10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen AGB unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der Betreiberin.
10.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung beabsichtigt hatten.
11. Verhaltenskodex:
Die Betreiberin hat sich keinen Verhaltenskodizes unterworfen.
Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen der Mobility Hub Parkservice GmbH für die Nutzung des Business-Parking-Portals und die Vermittlung von Business-Parking-Dienstleistungen
Stand: 1. Juli 2026
Die Mobility Hub Parkservice GmbH, gesetzlich vertreten durch ihren Geschäftsführer Volker Brockmeyer, Nördliche Münchner Straße 27a, 82031 Grünwald, Deutschland, Tel.: +49 (0) 89 2778299 51, info@mh-parkservice.de, nachfolgend «Betreiberin» genannt, erbringt Parkraumbewirtschaftungsleistungen für Parkplätze und Parkhäuser (jeweils nachfolgend «Parkobjekt» genannt) mittels einer schrankenlosen, digitalen Parkraumbewirtschaftungslösung auf Basis einer automatisierten Kennzeichenerkennung bei der Ein- und Ausfahrt in das Parkobjekt.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen («AGB») gelten in der jeweils gültigen Fassung ausschliesslich für die Nutzung des unter business.mh-parkservice.com abrufbaren Business-Parkportals der Betreiberin (nachfolgend: «Business-Parkportal») sowie für den Verkauf und die Abrechnung von Parkdienstleistungen über das Business-Parkportal.
Die Betreiberin empfiehlt, diese AGB sowie die weiteren rechtlichen und vertraglichen Texte, die den jeweiligen Vorgang dokumentieren, auszudrucken oder eigenständig zu speichern. Die Betreiberin speichert die Vertragstexte zum jeweiligen Vorgang nicht vollumfänglich.
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen, Nutzerkonto und Kontaktmöglichkeiten
1.1 Zur Nutzung des Business-Parkportals sind ausschliesslich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB berechtigt, die als «Kunde» im Sinne dieser AGB gelten (insbesondere gewerbliche Mieter von Geschäftsräumen, die an ein von der Betreiberin bewirtschaftetes Parkobjekt angrenzen), d. h. jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.2 Diese AGB gelten (a) für die Nutzung des Business-Parkportals durch den Kunden oder durch den vom Kunden benannten Administrator, der als zentraler Ansprechpartner für das Business-Parkportal fungiert, über ausreichende Entscheidungsbefugnis verfügt, bevollmächtigt ist, den Kunden in allen Angelegenheiten aus und im Zusammenhang mit dem Business-Parkportal zu vertreten, und voll geschäftsfähig ist (der «Administrator»), sowie (b) für alle Verträge, die der Kunde mit der Betreiberin über die im Business-Parkportal oder in diesen AGB dargestellten Parkdienstleistungen abschliesst. Parkdienstleistungen im Sinne dieser AGB sind alle Produkte und Dienstleistungen, die über das Business-Parkportal bei der Betreiberin gebucht werden können oder die von der Betreiberin gemäss diesen AGB erbracht werden.
1.3 Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, es sei denn, es wurde mit dem Kunden ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.
1.4 Gemäss der Beschreibung im Business-Parkportal ermöglicht die Betreiberin dem Kunden:
(i) die Verwaltung fester Stellplatzkontingente: Der Kunde kann berechtigte Kennzeichen für die automatische Erkennung und Berechtigungsprüfung in Bezug auf Stellplätze oder Stellplatzkontingente, die der Kunde von der Betreiberin oder vom Vermieter des Kunden angemietet hat, eingeben und verwalten. Die maximale Anzahl der eingebbaren Kennzeichen ist im Business-Parkportal festgelegt.
(ii) die Nutzung zusätzlicher Stellplätze und die Verwaltung von Mehrnutzungen: Gegen Zahlung einer Mehrnutzungsgebühr gemäss dem jeweils im Business-Parkportal hinterlegten Tarif ist der Kunde berechtigt, Fahrzeugen mit vom Kunden als berechtigt hinterlegten Kennzeichen die Belegung von mehr Stellplätzen im Parkobjekt zu gestatten, als der Kunde angemietet hat («Mehrnutzung»). Das im Parkobjekt installierte Kennzeichenerkennungssystem erkennt automatisch, wenn eine Mehrnutzung vorliegt, und berechnet eine Mehrnutzungsgebühr gemäss Ziffer 5.2.
(iii) den Erwerb von Festpreistickets: Soweit im Business-Parkportal vorgesehen, kann der Kunde für das im Business-Parkportal genannte Parkobjekt Festpreistickets für eine vorab festgelegte Parkdauer (z. B. Dauerparktickets (Wochen-, Monats- und Jahreskarten)) gemäss der Beschreibung im Business-Parkportal erwerben.
1.5 Die aktive Nutzung des Business-Parkportals setzt die Registrierung und die Erstellung eines Nutzerkontos im Business-Parkportal voraus. Hierzu erhält der Kunde eine Einladungs-E-Mail von seinem Vermieter oder von MHP. Zur Registrierung und Erstellung des Nutzerkontos muss der Administrator im Namen des Kunden mindestens folgende Angaben machen: Firmenname, Name des Administrators, E-Mail-Adresse, Strasse und Hausnummer, Postleitzahl und Ort. Die Registrierung und Erstellung des Nutzerkontos erfordern die Hinterlegung eines Zahlungsmittels.
1.6 Zur Bestätigung der Registrierung erhält der Administrator einen Aktivierungslink an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse, der angeklickt werden muss, um die Registrierung im Namen des Kunden abzuschliessen (sog. «Double-Opt-in-Verfahren»).
1.7 Alle vom Kunden gemachten Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Sollten sich die bei der Registrierung erforderlichen Daten ändern, ist der Kunde verpflichtet, diese unverzüglich im jeweiligen Nutzerkonto über die Einstellungen im Business-Parkportal zu korrigieren. Der Kunde hat jederzeit sicherzustellen, dass das von ihm hinterlegte Zahlungsmittel über eine ausreichende Deckung verfügt. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, ist die Betreiberin berechtigt, dem Kunden die dadurch entstandenen Mehraufwendungen und Kosten (z. B. für eine Halteranfrage, Rücklastschrift etc.) in Rechnung zu stellen.
1.8 Die Betreiberin ist postalisch unter der ladungsfähigen Anschrift Mobility Hub Parkservice GmbH, Nördliche Münchner Straße 27a, 82031 Grünwald, Deutschland, Tel.: +49 (0) 89 2778299 51, info@mh-parkservice.de erreichbar.
2. Freischaltung zur Abrechnung von Mehrnutzungen
2.1 Mit der Registrierung des Nutzerkontos muss der Kunde ein gültiges Zahlungsmittel in den Abrechnungsdaten hinterlegen und verifizieren lassen. Nach Abschluss der Registrierung kann der Kunde bis zu der im Business-Parkportal angegebenen Anzahl an berechtigten Kennzeichen eingeben. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung von Mehrnutzungen erfolgt anschliessend automatisch über das Nutzerkonto des Kunden und das vom Kunden gewählte Zahlungsmittel gemäss Ziffer 5.
2.2 Mit Abschluss der Registrierung ermächtigt der Kunde die Betreiberin, alle Mehrnutzungen, die mit den vom Kunden hinterlegten Kennzeichen getätigt werden, abzurechnen. Dem Kunden ist bekannt, dass nach Hinterlegung der Kennzeichen im Business-Parkportal alle Parkvorgänge im Parkobjekt, die mit einem Fahrzeug mit einem vom Kunden hinterlegten Kennzeichen durchgeführt werden und die Anzahl der vom Kunden genutzten Stellplätze überschreiten, über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel abgerechnet werden.
2.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Bezahlung an eventuell vorhandenen Kassenautomaten im Parkobjekt für die vom Kunden hinterlegten Kennzeichen nicht möglich ist.
3. Freischaltung für die Abrechnung der Nutzung
3.1 Bei der Registrierung des Benutzerkontos muss der Kunde in den Abrechnungsdaten ein gültiges Zahlungsmittel hinterlegen und verifizieren lassen. Nach Abschluss der Registrierung kann der Kunde maximal die Anzahl an Kennzeichen eingeben, die im Business Parking Portal für ihn freigeschaltet sind. Die bargeldlose Abrechnung und Bezahlung der Parkplatznutzung erfolgt anschliessend automatisch über das Benutzerkonto des Kunden und das von ihm gewählte Zahlungsmittel gemäss Ziffer 5.
3.2 Mit Abschluss der Registrierung ermächtigt der Kunde den Betreiber, alle Parkvorgänge abzurechnen, die mit den vom Kunden hinterlegten Kennzeichen getätigt werden. Dem Kunden ist bekannt, dass nach der Hinterlegung der Kennzeichen im Business Parking Portal sämtliche Parkvorgänge auf der Parkanlage, die mit einem Fahrzeug mit einem vom Kunden hinterlegten Kennzeichen durchgeführt werden, über das vom Kunden gespeicherte Zahlungsmittel abgerechnet werden.
3.3 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass eine Bezahlung an eventuell vorhandenen Kassenautomaten auf der Parkanlage für die vom Kunden hinterlegten Kennzeichen nicht möglich ist.
4. Pauschaltickets
4.1 Soweit Pauschaltickets vom Betreiber im Business Parking Portal angeboten werden, stellt dies kein rechtlich bindendes Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein verbindliches Vertragsangebot abzugeben (sogenannte invitatio ad offerendum / Aufforderung zur Angebotsabgabe).
4.2 Ein rechtlich bindendes Kaufangebot gibt der Kunde ab, indem er das Pauschalticket auswählt und auf die Schaltfläche „Zahlungspflichtig bestellen“ klickt. An dieses Kaufangebot ist der Kunde für vierzehn Tage ab Absendung der Buchung gebunden. Der Betreiber ist berechtigt, das Kaufangebot des Kunden jederzeit vor Annahme abzulehnen.
4.3 Der Vertrag kommt erst mit Zugang der Annahmeerklärung des Betreibers beim Kunden zustande. Unmittelbar nach Eingang der Buchung beim Kunden sendet der Betreiber eine Buchungsbestätigung (Zahlungsbeleg) an die vom Kunden im Business Parking Portal oder bei der Zahlung angegebene E-Mail-Adresse. Diese Buchungsbestätigung dient sowohl der Dokumentation der Buchung als auch der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten des Betreibers gemäss § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BGB und stellt zugleich die Annahme des Vertrages durch den Betreiber dar.
4.4 Sobald der Rechnungsbetrag beim Betreiber gutgeschrieben wurde, erhält der Kunde nach erfolgreicher Buchung eine Bestätigung per E-Mail an die im Business Parking Portal angegebene oder bereits in den Kundendaten beim Betreiber hinterlegte E-Mail-Adresse. Ein postalische Zustellung von Pauschaltickets ist nicht möglich.
4.5 Sofern im Business Parking Portal nicht anders angegeben, hat der Kunde keinen Anspruch auf Zuweisung eines bestimmten Parkplatzes auf der Parkanlage. Der Kunde erhält lediglich eine Berechtigung zur Nutzung der Parkanlage für die Dauer des Pauschaltickets mit einem vom Kunden als berechtigt registrierten Kennzeichen.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde ist für die Einhaltung dieser AGB verantwortlich, einschliesslich der Einhaltung durch den vom Kunden benannten Administrator.
5.2 Dem Kunden ist bewusst, dass die korrekte Eingabe der Kennzeichen für die ordnungsgemässe Prüfung der Berechtigung und die korrekte Abrechnung der Parkvorgänge unerlässlich ist. Der Kunde stellt den Betreiber von sämtlichen Ansprüchen Dritter sowie von Schäden frei, die aus einer fehlerhaften Kennzeicheneingabe durch den Kunden resultieren. Der Kunde kann Kennzeichen über das Business Parking Portal eigenständig deaktivieren oder ändern. Während laufender Parkvorgänge sind die vom Kunden hinterlegten Kennzeichen jedoch gesperrt.
5.3 Die Buchungsabwicklung und Kontaktaufnahme erfolgen in der Regel per E-Mail im Rahmen eines automatisierten Buchungsprozesses. Der Kunde muss daher bei der Erstellung des Benutzerkontos eine gültige E-Mail-Adresse angeben, unter der die vom Betreiber versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere liegt es in der Verantwortung des Kunden sicherzustellen, dass der Empfang der E-Mails des Betreibers nicht durch Spam-Filter oder ähnliche technische Massnahmen beeinträchtigt wird.
5.4 Der Kunde darf das Benutzerkonto sowie das Passwort oder sonstige Zugangsdaten keinen Dritten zugänglich machen und insbesondere nicht an Dritte weitergeben, mit Ausnahme des Administrators und der vom Administrator benannten Nutzer. Der Kunde stellt sicher, dass kostenpflichtige Dienste über das Benutzerkonto ausschliesslich durch den Administrator und die berechtigten Nutzer in Anspruch genommen werden.
5.5 Der Kunde verpflichtet sich, den Betreiber unverzüglich zu informieren, wenn er Kenntnis davon erlangt oder Grund zu der Annahme hat, dass ein unbefugter Dritter Kenntnis vom Passwort des Benutzerkontos erlangt hat oder ein Passwort oder das Benutzerkonto unbefugt genutzt wird.
6. Preise, Zahlungsbedingungen und Rückerstattungen
6.1 Die im Business Parking Portal des Betreibers genannten Preise sind Bruttopreise, d. h. inklusive der gesetzlichen deutschen Mehrwertsteuer.
6.2 Für die Abrechnung der Überschreitungsnutzung bestimmt sich das für den jeweiligen Parkvorgang geschuldete Entgelt nach den zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Preisen, wie sie dem Kunden über das Business Parking Portal bekannt gegeben werden. Das Entgelt für die Überschreitungsnutzung wird nach Abschluss des jeweiligen Parkvorgangs fällig und monatlich nachträglich über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Der Kunde stimmt diesem Einzug hiermit zu.
6.3 Dauerparkplätze werden dem Kunden im Voraus in Rechnung gestellt und über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. Der Kunde stimmt diesem Einzug hiermit zu.
7. Haftung
7.1 Der Betreiber haftet gegenüber dem Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen in allen Fällen vertraglicher und ausservertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 In sonstigen Fällen haftet der Betreiber – soweit in Ziffer 6.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemässe Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmässig vertrauen darf (sog. Kardinalpflicht), und zwar begrenzt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch zugunsten unserer Erfüllungsgehilfen. In allen übrigen Fällen ist die Haftung, vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 6.3, ausgeschlossen.
7.3 Die Haftung des Betreibers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
8. Datenschutz
Informationen zum Datenschutz sind für den Kunden unter https://www.mh-parkservice.com/datenschutz/ abrufbar.
9. Urheberrecht
Der Betreiber hat an den Bildern, Filmen und Texten des Business-Parkportals urheberrechtliche Nutzungsrechte oder hält ein Nutzungsrecht an Bildern, Filmen und Texten Dritter. Eine Verwendung dieser Bilder, Filme und Texte durch Dritte bedarf daher stets einer vorherigen Anfrage beim Betreiber.
10. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Vertragssprache
10.1 Auf den Vertrag unter diesen AGB findet ausschliesslich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Die Vertragssprache ist Deutsch.
10.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus diesen AGB ergeben, ist der Sitz des Betreibers.
10.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem am nächsten kommt, was die Parteien nach dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung gewollt haben.
11. Verhaltenskodex
Der Betreiber hat sich keinen Verhaltenskodizes im Sinne von Art. 246c Nr. 5 EGBGB unterworfen.